Rechtsanwälte können an der Mailingliste "Familienrecht" des Herausgebervereins teilnehmen


Für die Teilnahmen wird ab 2015 ein Unkostenbeitrag (Providerkosten) in Höhe von 5,00 EUR zur Kostendeckung erhoben.

Das Bankkonto des Herausgebervereins von Richterinnen und Richtern
des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main e.V.:
Dresdner Bank
BLZ: 500 800 00
Konto-Nr.:- 02 753 844 00-
IBAN: DE75 5008 0000 0275 3844 00
BIC: DRESDEFFXXX


Jeder Anwalt, der das wünscht, wird in eine Mailingliste übernommen und regelmääig über neue Entscheidungen oder über Ergebnisse des "Großen Senats" der Familiensenate des OLG Ffm informiert. Die Dokumente müssen nicht verwaltet werden. Sie sind auf der Seite des Herausgebervereins http://www.hefam.de enthalten und können dort jederzeit eingesehen werden. Dort befindet sich auch eine Suchmaschine.

Zu den aktuellen Urteilen der Familiensenate des OLG Ffm und zu den sonstigen Inhalten:


Teilnahmebedingungen im Einzelnen

  1. Der Mitgliedsbeitrag für die Teilnahme an der Mailingliste von 5,00 EUR ist jährlich zu entrichten
  2. Der Beitrag wurde durch Vorstandsbeschluss vom Januar 2015 von 20,00 EUR auf 5,00 EUR abgesenkt.
  3. Der Erwerb einer CD oder der Download der INFOTHEK ist wegen der allgemeinen Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen nicht mehr nötig (seit 2007).
  4. Jeder interessierte Rechtsanwalt hat Zugriff auf die Entscheidungssammlung der Familiensenate des Olg Ffm unter HEFAM im Internet
  5. Bitte nehmen Sie sich etwa eine Stunde Zeit und gehen Sie die vielfältigen Arbeitshilfen auf der Seite HEFAM etwas grüdlicher durch. Es lohnt sich.
  6. Wer sich etwa über Unterhaltsrecht im Kontext mit den Unterhaltsleitlinien des OLG Ffm komfortabel informieren will, ruft das Arbeitsblatt auf

Die Liste der angemeldeten Rechtsanwälte wird nicht mehr gezeigt,
weil die Emailadressen mißbraucht werden