Rechtsanwälte können an der Mailingliste "Familienrecht" des Herausgebervereins teilnehmen


Für die Teilnahmen wird ein Unkostenbeitrag (Providerkosten) in Höhe von 20 EUR zur Kostendeckung erhoben.

Das Bankkonto des Herausgebervereins von Richterinnen und Richtern
des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main e.V.:
Dresdner Bank
BLZ: 500 800 00
Konto-Nr.:- 02 753 844 00-


Jeder Anwalt, der das wünscht, wird in eine Mailingliste übernommen und regelmäßig über neue Entscheidungen oder über Ergebnisse des "Großen Senats" der Familiensenate des OLG Ffm informiert. Die Dokumente müssen nicht verwaltet werden. Sie sind auf der Seite des Herausgebervereins http://www.hefam.de enthalten und können dort jederzeit eingesehen werden. Dort befindet sich auch eine Suchmaschine.

Zu den aktuellen Urteilen der Familiensenate des OLG Ffm und zu den sonstigen Inhalten:


Teilnahmebedingunegen im Einzelnen

  1. Der Mitgliedsbeitrag an der Mailingliste von 20 EUR ist jährlich zu entrichten
  2. Der Erwerb einer CD oder der Download der INFOTHEK ist wegen der allgemeinen Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen nicht mehr nötig (seit 2007).
  3. Jeder interessierte Rechtsanwalt hat Zugriff auf die Entscheidungssammlung der Familiensenate des Olg Ffm unter HEFAM im Internet
  4. Bitte nehmen Sie sich etwa eine Stunde Zeit und gehen Sie die vielfältigen Arbeitshilfen auf der Seite HEFAM etwas gründlicher durch. Es lohnt sich.
  5. Wer sich etwa über Unterhaltsrecht im Kontext mit den Unterhaltsleitlinien des OLG Ffm komfortabel informieren will, ruft das Arbeitsblatt auf

Die Liste der angemeldeten Rechtsanwälte wird nicht mehr gezeigt, weil die Emailadressen mißbraucht werden